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© Miller Eugen

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingung
I. Allgemeines 1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB an.
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsraums, des Aufnahmeortes und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
3. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Negative, Papierbilder, Fachabzüge, Fotobücher, Hochzeitsalben, Diashow, Videos usw.) 

II. Produktionsaufträge, Widerrufsrecht und Rücktritt
1. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in Textform, z.B. per E-Mail, vom Auftragnehmer bestätigt wird sowie , falls vertraglich vereinbart, der Vorschuss in der vereinbarten Höhe geleistet wurde.
3. Eine kostenlose Stornierung des Auftrags ist für den Auftraggeber nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind bei Absage bis 3 Monate vor dem Auftragstermin 40% des Honorars an den Fotografen zu bezahlen. Bei einer Absage zwischen 3 und 1 Monat vor dem Auftragstermin sind 60% des Honorars zu bezahlen. Absage unter einem Monat vor dem Auftragstermin wird mit 80% des Honorars berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Eine Verlegung des Aufnahmetermins ist nur in Einvernehmen mit dem Auftragnehmer möglich. Eine Pflicht zur Verlegung des Aufnahmetermins besteht nicht.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Produktionshonorar, Lieferzeit
1. Für die Herstellung der Bilder wird abhängig von der Vertragsvereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Fahrt- und Reisekosten, Hotelübernachtungen, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreis aus. 2. Die vollständige Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Honorars ist vor oder spätestens am Ende der Fotoaufnahmen am Aufnahmetag fällig. Ansonsten hat vertragliche Vereinbarung Vorrang.
3. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er zusätzlich fällige Rechnungen, die in den Vertrag nicht eingeflossen sind, nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 4a. Bis zur vollständigen bzw. vereinbarten Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Auftragnehmers.
4b. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erfolgt keine Weiterbearbeitung des Auftrages. Die Fristen für Auftragsübergabe gelten nur dann, wenn die Zahlungen wie vertraglich vereinbart geleistet werden.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
7. Die vom Auftragnehmer nicht durchgeführte Arbeit, die durch Schuld des Auftraggebers (z.B.: Verspätungen) oder durch Wetterbedingungen entstand, führt nicht zur Honorarminderung. Ersparte Kosten hat sich der Auftragnehmer anrechnen lassen.
8. Sofern eine Stundenanzahl vereinbart wurde, werden die Stunden ab der angefangenen Stunde am Aufnahmetag gezählt. Die Stunden können nicht geteilt werden. Pausen, verursacht durch den Ablauf des Auftraggebers, werden nicht rausgerechnet.
9. Die Erstellung und Lieferung des Auftrages dauert für digitale Daten (z.B. Bilder-USB) ca. 6 Wochen. Für aufwendige Druckmedien (z.B. Fotobücher und Hochzeitsalben) kann sich die Lieferzeit um zusätzliche 8 Wochen verlängern. In Sonderfällen wie technischer Ausfall oder Krankheit kann die Bearbeitungszeit nach billigem Ermessen des Auftragnehmers verlängert werden.
10. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung der Lieferung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt. Näheres zur Haftung ist im Absatz V nachzulesen. 
IV. Urheberrecht und Nutzungsrecht. Verbreitung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Bilder zur Eigenwerbung vom Auftragnehmer auf der Internetseite, Social Networks (u.a. auf Facebook), in Printmedien oder in Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
3. Die vom Auftragnehmer hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Nutzung für kommerzielle Zwecke ist dem Auftraggeber ohne einer schriftlichen Erlaubnis des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.
4. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, und zwar erst nach vollständiger Bezahlung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung im Vertrag.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Bilder muss der Auftragnehmer als Urheber des Bildes namentlich beim Bild genannt werden. Insbesondere betrifft es eine Veröffentlichung im Internet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
7. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, die nicht zu vertraglich vereinbarten Leistungen gehören. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Lichtbilder an Dritte ohne Absprache mit dem Auftragnehmer an Dritte zu Promotionszwecken herauszugeben, dies betrifft insbesondere weitere Dienstleister die am Aufnahmetag beschäftigt worden sind.
8. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder vom Auftraggeber oder Dritten ist nicht gestattet.

V. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge
1. Widerrufsrecht Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen, die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Eugen Miller, Nansenstrasse 9, 65203 Wiesbaden 
 Oder Emailadresse: info@miller-photography.de
2.Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Auftraggeber etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden, jedoch hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.

3. Wichtige Hinweise: Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit der Auftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistung auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn er mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Auftraggebers angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.

VI. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche (insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haftungsausschluss bei Kardinalpflichten ist nicht möglich.
2. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3. Ist es dem Auftragnehmer ohne Verschulden, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt oder einer Erkrankung nicht möglich, den Auftrag ganz oder teilweise auszuführen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer wird jedoch versuchen, einen Ersatzfotografen über ein bestehendes Netzwerk zu finden. Die Pflicht zur Stellung eines Ersatzfotografen besteht nicht. 

VII. Datenschutz
1. Der Fotograf bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von dem Fotografen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Der Fotograf ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Die Bilder werden nach dem Auftrag durch den Fotografen bearbeitet und im Anschluss für den Kunden zur Ansicht im Internet hochladen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bilder von Drittanbietern verarbeitet werden. Bei den Verarbeitungen handelt es sich um Datenübermittlungen an Server der Dienstleister des Fotografen mit Sitz in Europa oder in den USA. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung wurden die Dienstleistungspartner durch den Fotografen sorgfältig ausgewählt und haben sich gegenüber dem Fotografen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 EU DSGVO zum vertrauensvollen Umgang mit den Kundendaten sowie zur Beachtung der Datenschutzstandards des Fotografen verpflichtet. Insbesondere ist es den Dienstleistungspartnern nicht gestattet, die Kundendaten des Fotografen für werbliche Zwecke an Dritte weiterzugeben oder selbst kommerziell zu nutzen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
4. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist der Fotograf darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@miller-photography.de Es gilt die Datenschutzerklärung des Fotografen, welche online unter Datenschutzerklärung abbrufbar ist.


VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, derzeit Wiesbaden, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragsnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

Wiesbaden, Stand 1. März 2018

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