AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge. Mit
Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB an.
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des
ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsraums, des Aufnahmeortes und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu
vergüten.
3. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Negative, Papierbilder, Fachabzüge,
Fotobücher, Hochzeitsalben, Diashow, Videos usw.)
II. Produktionsaufträge, Widerrufsrecht und Rücktritt
1. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in Textform, z.B. per E-Mail,
vom Auftragnehmer bestätigt wird sowie , falls vertraglich vereinbart, der Vorschuss in der vereinbarten Höhe
geleistet wurde.
3. Eine kostenlose Stornierung des Auftrags ist für den Auftraggeber nur innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsunterzeichnung möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind bei Absage bis 3 Monate vor dem Auftragstermin 40%
des Honorars an den Fotografen zu bezahlen. Bei einer Absage zwischen 3 und 1 Monat vor dem Auftragstermin sind 60%
des Honorars zu bezahlen. Absage unter einem Monat vor dem Auftragstermin wird mit 80% des Honorars berechnet. Dem
Auftraggeber steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Eine Verlegung des Aufnahmetermins ist nur in Einvernehmen mit dem Auftragnehmer möglich. Eine Pflicht zur
Verlegung des Aufnahmetermins besteht nicht.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer
eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Produktionshonorar, Lieferzeit
1. Für die Herstellung der Bilder wird abhängig von der Vertragsvereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Fahrt- und Reisekosten, Hotelübernachtungen, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreis aus.
2. Die vollständige Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Honorars ist vor oder spätestens am Ende der
Fotoaufnahmen am Aufnahmetag fällig. Ansonsten hat vertragliche Vereinbarung Vorrang.
3. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er zusätzlich fällige Rechnungen, die in den Vertrag nicht eingeflossen
sind, nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach
Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 4a. Bis zur vollständigen bzw.
vereinbarten Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Auftragnehmers.
4b. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erfolgt keine Weiterbearbeitung des Auftrages. Die
Fristen für Auftragsübergabe gelten nur dann, wenn die Zahlungen wie vertraglich vereinbart geleistet werden.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
7. Die vom Auftragnehmer nicht durchgeführte Arbeit, die durch Schuld des Auftraggebers (z.B.:
Verspätungen) oder durch Wetterbedingungen entstand, führt nicht zur Honorarminderung. Ersparte Kosten hat sich der
Auftragnehmer anrechnen lassen.
8. Sofern eine Stundenanzahl vereinbart wurde, werden die Stunden ab der angefangenen Stunde am Aufnahmetag
gezählt. Die Stunden können nicht geteilt werden. Pausen, verursacht durch den Ablauf des Auftraggebers, werden
nicht rausgerechnet.
9. Die Erstellung und Lieferung des Auftrages dauert für digitale Daten (z.B. Bilder-USB) ca. 6 Wochen. Für
aufwendige Druckmedien (z.B. Fotobücher und Hochzeitsalben) kann sich die Lieferzeit um zusätzliche 8 Wochen
verlängern. In Sonderfällen wie technischer Ausfall oder Krankheit kann die Bearbeitungszeit nach billigem Ermessen
des Auftragnehmers verlängert werden.
10. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung der Lieferung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender
Schritte berechtigt. Näheres zur Haftung ist im Absatz V nachzulesen.
IV. Urheberrecht und Nutzungsrecht. Verbreitung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Bilder zur Eigenwerbung
vom Auftragnehmer auf der Internetseite, Social Networks (u.a. auf Facebook), in Printmedien oder in
Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden
Vertragspartnern unterzeichnet werden.
3. Die vom Auftragnehmer hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt. Nutzung für kommerzielle Zwecke ist dem Auftraggeber ohne einer schriftlichen Erlaubnis des
Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.
4. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, und zwar erst nach vollständiger Bezahlung.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung im Vertrag.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Bilder muss der Auftragnehmer als Urheber des Bildes namentlich beim Bild genannt werden.
Insbesondere betrifft es eine Veröffentlichung im Internet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
7. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, die
nicht zu vertraglich vereinbarten Leistungen gehören. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Lichtbilder an
Dritte ohne Absprache mit dem Auftragnehmer an
Dritte zu Promotionszwecken herauszugeben, dies betrifft insbesondere weitere Dienstleister die am Aufnahmetag
beschäftigt worden sind.
8. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder vom Auftraggeber oder Dritten ist nicht gestattet.
V. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge
1. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen, die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht
nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei
wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch
nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2
Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eugen Miller, Nansenstrasse 9, 65203 Wiesbaden
Oder Emailadresse: info@miller-photography.de
2.Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene
Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Sie insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung –
wie sie dem Auftraggeber etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Auftraggeber die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden, jedoch hat der Auftraggeber die Kosten der
Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung
der Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
3. Wichtige Hinweise:
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit der Auftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistung auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn die Leistung vollständig
erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf deren
Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines
Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die
sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des
Auftraggebers, wenn er mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden
ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts
unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation
des Auftraggebers angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers
zugeschnitten sind.
VI. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten
haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche (insbesondere bei leichter
Fahrlässigkeit) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haftungsausschluss bei Kardinalpflichten ist nicht möglich.
2. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3. Ist es dem Auftragnehmer ohne Verschulden, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt oder einer Erkrankung nicht
möglich, den Auftrag ganz oder teilweise auszuführen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer
wird jedoch versuchen, einen Ersatzfotografen über ein bestehendes Netzwerk zu finden. Die Pflicht zur Stellung
eines Ersatzfotografen besteht nicht.
VII. Datenschutz
1. Der Fotograf bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die
Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von dem Fotografen in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben,
verarbeitet und genutzt.
2. Der Fotograf ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater,
Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge
erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist,
erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen
dürfen.
3. Die Bilder werden nach dem Auftrag durch den Fotografen bearbeitet und im Anschluss für den Kunden zur Ansicht
im Internet hochladen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bilder von Drittanbietern verarbeitet werden. Bei den
Verarbeitungen handelt es sich um Datenübermittlungen an Server der Dienstleister des Fotografen mit Sitz in Europa
oder in den USA. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung wurden die Dienstleistungspartner durch den Fotografen
sorgfältig ausgewählt und haben sich gegenüber dem Fotografen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 EU
DSGVO zum vertrauensvollen Umgang mit den Kundendaten sowie zur Beachtung der Datenschutzstandards des Fotografen
verpflichtet. Insbesondere ist es den Dienstleistungspartnern nicht gestattet, die Kundendaten des Fotografen für
werbliche Zwecke an Dritte weiterzugeben oder selbst kommerziell zu nutzen.
Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
4. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist der Fotograf darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur
Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten
Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer
jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an
info@miller-photography.de
Es gilt die Datenschutzerklärung des Fotografen, welche online unter Datenschutzerklärung abbrufbar ist.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, derzeit Wiesbaden, wenn der Auftraggeber nicht
Verbraucher ist.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragsnehmers als
Gerichtsstand vereinbart. Wiesbaden, Stand 1. März 2018